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Lebensmittel

Die meyer.science GmbH unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Lebensmittel. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an beginnend bei der Produktentwicklung, Prüfung der Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung bis hin zur rechtskonformen Bewertung Ihrer Werbetexte für eine erfolgreiche Vermarktung Ihres Produktes.

Produktentwicklung

Im Rahmen der Produktentwicklung ist es entscheidend, das Produkt zuerst richtig einzustufen. Wir klären für Sie anhand Ihrer Rezeptur die Abgrenzungsproblematik: ist das Produkt als Lebensmittel oder als Arzneimittel zu klassifizieren? 

Neben der Auswahl der passenden Produktkategorie beraten wir Sie auch umfangreich über die jeweils gültigen regulatorischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie zudem bei Fragen rund um das Thema Novel Food. Zahlreiche Novel Food Anträge wurden bislang ohne jegliche Notwendigkeit gestellt. Vor allem bei der Verwendung von chemischen Reinstoffen, Pflanzenextrakten, Mikroorganismen oder alternativen Herstellungsverfahren sollten Sie uns vor einer eventuellen Antragstellung kontaktieren, um zu klären, ob Ihre Substanz überhaupt aus rechtlicher Sicht als Novel Food einzustufen ist. 

Novel Food

Novel Food

Im ständig wachsenden Bereich der neuartigen Lebensmittel sind wir stets auf dem neuesten Stand und beraten Sie vollumfassend. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Zutat als neuartig einzustufen ist und ob Sie überhaupt einen Zulassungsantrag stellen müssen? Dies ist die wichtigste Frage und damit der richtige Ansatz! Erst muss geklärt werden, ob rein rechtlich ein neuartiges Lebensmittel vorliegt oder nicht. Aber vermeiden Sie bitte die offiziellen Konsultationsverfahren und fragen in einem ersten Schritt uns.

Evaluierung – neuartig oder nicht?

In einem ersten Schritt muss geklärt werden, ob überhaupt ein neuartiges Lebensmittel nach VO 2015/2283 vorliegt und damit ein Antrag überhaupt notwendig ist. Zahlreiche Novel Food Anträge wurden bislang ohne jegliche Notwendigkeit gestellt. Dabei unterziehen wir die Einstufungskriterien und Fallgruppen neuartiger Lebensmittel nach VO 2015/2283 einem kritischen Blick – mit rechtlicher Unterstützung der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Erst nach dieser grundlegenden Prüfung entscheiden wir gemeinsam, wie weiter zu verfahren ist.

Health Claims

Health Claims

Die meyer.science GmbH steht Ihnen gerne für eine umfassende Beratung bezüglich Health Claims zur Verfügung. Wir bieten auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Angaben folgende Leistungen an:

Entwurf eines Studiendesigns für wissenschaftliche Studien zur Antragseinreichung

Infolge einer detaillierten Auswertung der EFSA-Stellungnahmen abgelehnter Anträge zusammen mit den von der EFSA herausgegebenen Leitlinien haben wir eine interne Datenbank mit den von der EFSA empfohlenen do´s und dont´s bezüglich aller bisher eingereichten Themengebiete erstellt. Anhand dieses Informationspools ist es uns möglich, Ihnen ein optimales Studiendesign auf EFSA-Niveau zu erstellen und somit die Chancen auf eine Zulassung zu erhöhen.

Antragseinreichung

Des Weiteren übernehmen wir für Sie auch die Einreichung von Anträgen auf Zulassung eines Health Claims oder beraten Sie zum notwendigen regulatorischen Prozedere.

Dossiers & Zulassungen

Dossiers & Zulassungen

Neben den prominentesten Beispielen, Novel Foods und Health Claims, sind viele weitere Stoffe zulassungspflichtig. Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Einreichung der Zulassungsanträge für:

  • Food Improvement Agents (Enzyme, Zusatzstoffe, Aromen, Raucharomen)
  • Spezielle Zutaten in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
  • Nährstoffquellen für Nahrungsergänzungsmittel und für die Anreicherung von Lebensmitteln
  • EU-Ausnahmeregelungen für Allergenkennzeichnung
  • Substanzen zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Futtermittelzusatzstoffe