Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DRL 10/20.

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

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