Unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe, sogenannte NIAS (Non-Intentionally Added Substances), gewinnen bei der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien zunehmend an Bedeutung. Neue Anforderungen an die Konformitätserklärung für Kontaktmaterialien aus Kunststoff und eine aktuelle Leitlinie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigen deutlich, dass NIAS künftig noch stärker in der Konformitätsarbeit zu berücksichtigen sind.
Nicht aktiv eingesetzt, aber dennoch relevant: Sogenannte NIAS rücken im Rahmen der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien zunehmend in den Fokus. Bei NIAS handelt es sich beispielsweise um Verunreinigungen sowie Reaktions- oder Abbauprodukte, die nicht bewusst bei der Herstellung eingesetzt werden, aber dennoch im fertigen Lebensmittelkontaktmaterial vorhanden sein können.
Praxisrelevante Bedeutung erhält das Thema vor allem durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/351, mit der unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff geändert wurde. Dabei wurden unter anderem die Anforderungen an die Konformitätserklärung erweitert, wonach nun Informationen zu NIAS und ihrer Sicherheitsbewertung aufgeführt werden müssen. Folglich müssen Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff bei der Erstellung und Prüfung von Konformitätserklärungen NIAS berücksichtigen, um relevante Informationen entlang der Lieferkette weitergeben zu können.
Passend hierzu hat das BfR am 10. September 2026 eine neue Leitlinie zur Risikobewertung von NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien veröffentlicht. Darin beschreibt das BfR Ansätze zur analytischen Identifizierung und Quantifizierung von NIAS sowie zu deren anschließender toxikologischer Bewertung. Die Leitlinie ist dabei nicht als verbindliche Vorgabe für die routinemäßige Konformitätsprüfung von Lebensmittelkontaktmaterialien zu verstehen. Das BfR weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das vorgestellte Konzept als Orientierung für NIAS-Risikobewertungen im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien dienen kann.
Sowohl die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 als auch die BfR-Leitlinie zeigen, dass NIAS längst kein rein analytisches Spezialthema mehr sind. Vielmehr spielen sie eine zunehmend wichtige Rolle bei der Konformitätsbewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien.


