News: Pestizide
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Rahmen des aktuellen EFSA Peer Review der aktiven Substanz Cholinhydrogenphosphonat den toxikologischen Referenzwert für Phosphonsäure abgesenkt. Eine erste Abschätzung ergab für einzelne Verbrauchergruppen bei den derzeit festgelegten Rückstandhöchstgehalten (maximum residue level, MRL) mitunter Überschreitungen der neuen akzeptablen täglichen Aufnahmemenge (acceptable daily intake; ADI). Die EFSA empfiehlt daher, die bestehenden Rückstands-höchstgehalte für Phosphonsäure und ihrer Salze zu überprüfen.
Am 29. Januar 2026 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2026/215 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimoxystrobin, Ethephon und Propamocarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen im Amtsblatt.
Am 16. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2025/1164 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cyflumetofen, Deltamethrin, Mefentrifluconazol, Mepiquat und Oxathiapiprolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen im Amtsblatt.
Im Februar 2025 wurden mehrere Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht zur Änderung von Anhang II bzw. III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Im Oktober 2024 wurden mehrere Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht zur Änderung von Anhang II, III bzw. V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
EFSA Journal 2021
Auf Antrag veröffentlichte die EFSA eine begründete Stellungnahme zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte (maximum residue limit, MRL) für Acetamiprid. Die betroffenen Erzeugnisse, mit den alten und neuen Rückstandswerten in mg/kg, sind:
Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.
Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.
Mit der Anfang Juni im Amtsblatt publizierten Verordnung (EU) Nr. 2020/749 (
ABl. L 178 vom 8.6.2020, S. 7–20) wird die Pestizid-Verordnung Nr. 396/2005 geändert und vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Chlorat in und auf bestimmten Erzeugnissen festgelegt.
Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in der Verordnung 396/2005 (SANTE/10684/2015 Rev. 8) wurde angenommen in der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 17./18. Februar 2020. Die darin definierten temporären Rückstandshöchstgehalte sollen nach 5 Jahren überprüft werden.
Für Chlorat ist zukünftig mit einer Festsetzung vorläufiger spezifischer Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien zu rechnen, geregelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Nährstoffquellen - EFSA publiziert überarbeitete Leitlinie


