Am 5. Dezember 2021 wurde die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das spanische Unternehmen Medicinal Gardens S.L., das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.
Die Früchte der aus Zentralafrika stammenden Pflanze enthalten Miraculin, welches die Geschmackswahrnehmung so modifiziert, dass saure Speisen intensiv süß schmecken. Getrocknete Wunderbeeren dürfen für Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene mit Ausnahme von Schwangeren und Stillenden verwendet werden.
Weitere Details, wie Höchstgehalte und Spezifikationen, finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974 zur Genehmigung des Inverkehrbringens getrockneter Früchte von Synsepalum dulcificum als neuartiges Lebensmittel.