Die EU-Kommission lässt im Juni ein weiteres humanes Milcholigosaccharid (HMO) als Novel Food zu:
6′-Sialyllactose-Natriumsalz, erzeugt mit abgeleiteten Stämmen von Escherichia coli BL21(DE3)
Das neuartige Lebensmittel darf für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung ausschließlich vom Antragsteller in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung für dieses neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die gemäß Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung vom Antragsteller.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln im Speziellen muss bei dieser Zutat mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Kindern unter 3 Jahren verzehrt werden sollten und nicht verwendet werden sollten, wenn am selben Tag andere Lebensmittel verzehrt werden, die die entsprechende Zutat enthalten.
Weitere Details, u.a. alle zugelassenen Lebensmittelkategorien, Höchstgehalte und Spezifikationen, finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/948 (6′-Sialyllactose-Natriumsalz).