Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.
Diese Änderungsverordnung ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion bezüglich einer einheitlichen Regelung von Chlorat-Rückständen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.
Den gesamten Artikel gibt es in der DLR 08/20