EFSA Journal 2021
Auf Antrag veröffentlichte die EFSA eine begründete Stellungnahme zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte (maximum residue limit, MRL) für Acetamiprid. Die betroffenen Erzeugnisse, mit den alten und neuen Rückstandswerten in mg/kg, sind:
Lebensmittelkategorie |
Geltender MRL |
Neu bewerteter MRL |
Pflaumen |
0,03 |
0,04 |
Auberginen |
0,2 |
0,4 |
Paprika |
0,3 |
0,4 |
Gurken |
0,3 |
0,4 |
Zucchini |
0,3 |
0,4 |
Kürbisgewächse mit essbarer Schale |
0,3 |
0,4 |
Mohnsamen |
0,01 |
0,3 |
Senfkörner |
0,01 |
0,15 |
Granatäpfel |
0,01 |
0,3 |
Honig und andere Imkereierzeugnisse |
0,05 |
0,3 |
Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Acetamiprid bei diesen Rückstandshöchstgehalten nicht zu einer Verbraucherexposition führt, die die toxikologischen Referenzwerte überschreitet. Daher stellen diese MRLs wahrscheinlich kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar. Die neuen Rückstandshöchstgehalte sind noch von der Kommission umzusetzen (Stand: 13. Oktober 2021).