Die Neu-Bewertung von Zuckerestern von Speisefettsäuren (E 473) bzw. Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 21.04.2023 bzw. am 04.05.2023.

Bereits im Jahr 2017 (Xanthan) bzw. 2018 (Zuckerester von Speisefettsäuren) veröffentlichte die EFSA Neubewertungen dieser beiden Lebensmittelzusatzstoffe. Allerdings wies die EFSA damals darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. Diese ist mit den jetzt veröffentlichten Neu-Bewertungen abgeschlossen.

 E 473 - Zuckerester von Speisefettsäuren

Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) werden gemäß den der EFSA von Lebensmittelunternehmern zur Verfügung gestellten Informationen nicht in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen verwendet. Infolgedessen erfolgte durch die EFSA keine Sicherheitsbewertung für die Verwendung von E 473 als Lebensmittelzusatzstoff in diesen Lebensmittelkategorien und Altersgruppen (Säuglingsanfangsnahrung, diätetische Lebensmittel für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge und diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG).

Unter Berücksichtigung der aktualisierten Expositionsabschätzungen und der angegebenen Verwendungsmengen für einige Lebensmittelkategorien, übersteigen die Expositionsabschätzungen für Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) für viele Bevölkerungsgruppen die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. Diese ADI etablierte die EFSA bereits 2004 als Gruppen-ADI zusammen mit dem Zusatzstoff Zuckerglyceride (E 474) (EFSA Journal 2023; 21(4):7961).

Ferner kommt die EFSA in Ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die eingereichten technischen Daten eine Änderung der Spezifikation von E 473 bedingen sollten.

Auf der Grundlage dieser EFSA-Bewertung ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU-Kommission sowohl die Verwendung der Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) weiter einschränken wird als auch die Spezifikationen für E 473 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 anpasst.

E 415 - Xanthan

In der Neu-Bewertung von Xanthan (E 415) kam die EFSA zu dem Schluss, dass auf Basis der neu eingereichten klinischen Studien an Säuglingen unter 6 Monaten kein Referenzwert abgeleitet werden könne, denn die Aussagekraft dieser Studie sei gering. Stattdessen nutzte die EFSA die Ergebnisse von verfügbaren Studien an neugeborenen Ferkeln, in welcher eine Dosis ohne beobachtete unerwünschte Wirkung (No Observed Adverse Effect Level – NOAEL) in Höhe von 750 mg/kg KG/Tag abgeleitet wurde, als Basis zur Anwendung des Margin of Exposure (MoE)-Konzepts für die Sicherheitsbewertung von Xanthan.

Die EFSA berechnete die Expositionsspanne für Säuglinge unter 16 Wochen beim Verzehr von Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.5.1) mit den maximal übermittelten Xanthan-Gehalten und kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in der Kategorie 13.1.5.1 keine Sicherheitsbedenken aufwirft (EFSA Journal 2023; 21(5):7951).

Ferner kommt die EFSA in Ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die eingereichten technischen Daten eine Änderung der Spezifikationen für Xanthan (E 415) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 bedingen.

Die Neu-Bewertung von Zuckerestern von Speisefettsäuren (E 473) bzw. Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 21.04.2023 bzw. am 04.05.2023.

Bereits im Jahr 2017 (Xanthan) bzw. 2018 (Zuckerester von Speisefettsäuren) veröffentlichte die EFSA Neubewertungen dieser beiden Lebensmittelzusatzstoffe. Allerdings wies die EFSA damals darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. Diese ist mit den jetzt veröffentlichten Neu-Bewertungen abgeschlossen.

 E 473 - Zuckerester von Speisefettsäuren

Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) werden gemäß den der EFSA von Lebensmittelunternehmern zur Verfügung gestellten Informationen nicht in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen verwendet. Infolgedessen erfolgte durch die EFSA keine Sicherheitsbewertung für die Verwendung von E 473 als Lebensmittelzusatzstoff in diesen Lebensmittelkategorien und Altersgruppen (Säuglingsanfangsnahrung, diätetische Lebensmittel für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge und diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG).

Unter Berücksichtigung der aktualisierten Expositionsabschätzungen und der angegebenen Verwendungsmengen für einige Lebensmittelkategorien, übersteigen die Expositionsabschätzungen für Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) für viele Bevölkerungsgruppen die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. Diese ADI etablierte die EFSA bereits 2004 als Gruppen-ADI zusammen mit dem Zusatzstoff Zuckerglyceride (E 474) (EFSA Journal 2023; 21(4):7961).

Ferner kommt die EFSA in Ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die eingereichten technischen Daten eine Änderung der Spezifikation von E 473 bedingen sollten.

Auf der Grundlage dieser EFSA-Bewertung ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU-Kommission sowohl die Verwendung der Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) weiter einschränken wird als auch die Spezifikationen für E 473 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 anpasst.

E 415 - Xanthan

In der Neu-Bewertung von Xanthan (E 415) kam die EFSA zu dem Schluss, dass auf Basis der neu eingereichten klinischen Studien an Säuglingen unter 6 Monaten kein Referenzwert abgeleitet werden könne, denn die Aussagekraft dieser Studie sei gering. Stattdessen nutzte die EFSA die Ergebnisse von verfügbaren Studien an neugeborenen Ferkeln, in welcher eine Dosis ohne beobachtete unerwünschte Wirkung (No Observed Adverse Effect Level – NOAEL) in Höhe von 750 mg/kg KG/Tag abgeleitet wurde, als Basis zur Anwendung des Margin of Exposure (MoE)-Konzepts für die Sicherheitsbewertung von Xanthan.

Die EFSA berechnete die Expositionsspanne für Säuglinge unter 16 Wochen beim Verzehr von Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.5.1) mit den maximal übermittelten Xanthan-Gehalten und kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in der Kategorie 13.1.5.1 keine Sicherheitsbedenken aufwirft (EFSA Journal 2023; 21(5):7951).

Ferner kommt die EFSA in Ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die eingereichten technischen Daten eine Änderung der Spezifikationen für Xanthan (E 415) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 bedingen.

meyer.science GmbH

Top