Am 09.02.2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Neubewertung des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E 410) für Säuglinge unter 16 Wochen (EFSA Journal 2023;21(2):7775).

Bereits im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von E 410 als Lebensmittelzusatzstoff. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung von E 410 in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. (EFSA Journal 2017; 15(1):4646).

In der Folge ersuchte die EU-Kommission die EFSA im Rahmen eines Follow-Ups, die Sicherheit von E 410 für seine Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen zu bewerten. Darüber hinaus wurde die EFSA beauftragt, sich mit den Fragen zu befassen, die bereits 2017 im Rahmen der Neubewertung von Johannisbrotkernmehl (E 410) bei Verwendung in Lebensmitteln für die Allgemeinbevölkerung ermittelt wurden, einschließlich der Sicherheitsbewertung für die gemäß VO 1333/2008 festgelegten Lebensmittelkategorien „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und besondere Säuglingsanfangsnahrung“ (13.1.5.1) und „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG“ (13.1.5.2).

Als Basis für die Sicherheitsbewertung von Johannisbrotkernmehl (E 410) bei Verwendung in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 nutzte die EFSA Daten aus einer Studie mit neonatalen Ferkeln bzgl. dosisabhängiger Veränderungen des Zink- und Glukosespiegels im Blut zur Ableitung eines Referenzpunktes mittels Benchmark-Dosis-Modellierung. Darauf basierend identifizierte die EFSA als gesundheitlichen Referenzpunkt einen BMDL (Benchmark Dose Lower Confidence Limit) von 1.400 mg/kg Körpergewicht/Tag und kam zu dem Schluss, dass ein Sicherheitsabstand (Margin of Exposure - MoE) über 1 zu diesem BMDL keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gebe.

Für einige der Expositionsszenarien für Säuglinge ermittelte die EFSA einen MoE über 1. Bei Kleinkindern (die nur Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke konsumieren) lag der MoE für alle Expositionsszenarien über 1.

Ferner schlussfolgerte die EFSA in Ihrer Bewertung, dass die eingereichten technischen Daten eine Anpassung der Spezifikation für Johannisbrotkernmehl (E 410) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 rechtfertigen, darunter eine Absenkung der Grenzwerte für Schwermetalle.

Mit Veröffentlichung der aktuellen EFSA-Bewertung ist die Re-Evaluierung von E 410 nun komplett abgeschlossen.

Am 09.02.2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Neubewertung des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E 410) für Säuglinge unter 16 Wochen (EFSA Journal 2023;21(2):7775).

Bereits im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von E 410 als Lebensmittelzusatzstoff. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung von E 410 in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. (EFSA Journal 2017; 15(1):4646).

In der Folge ersuchte die EU-Kommission die EFSA im Rahmen eines Follow-Ups, die Sicherheit von E 410 für seine Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen zu bewerten. Darüber hinaus wurde die EFSA beauftragt, sich mit den Fragen zu befassen, die bereits 2017 im Rahmen der Neubewertung von Johannisbrotkernmehl (E 410) bei Verwendung in Lebensmitteln für die Allgemeinbevölkerung ermittelt wurden, einschließlich der Sicherheitsbewertung für die gemäß VO 1333/2008 festgelegten Lebensmittelkategorien „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und besondere Säuglingsanfangsnahrung“ (13.1.5.1) und „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 1999/21/EG“ (13.1.5.2).

Als Basis für die Sicherheitsbewertung von Johannisbrotkernmehl (E 410) bei Verwendung in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 nutzte die EFSA Daten aus einer Studie mit neonatalen Ferkeln bzgl. dosisabhängiger Veränderungen des Zink- und Glukosespiegels im Blut zur Ableitung eines Referenzpunktes mittels Benchmark-Dosis-Modellierung. Darauf basierend identifizierte die EFSA als gesundheitlichen Referenzpunkt einen BMDL (Benchmark Dose Lower Confidence Limit) von 1.400 mg/kg Körpergewicht/Tag und kam zu dem Schluss, dass ein Sicherheitsabstand (Margin of Exposure - MoE) über 1 zu diesem BMDL keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gebe.

Für einige der Expositionsszenarien für Säuglinge ermittelte die EFSA einen MoE über 1. Bei Kleinkindern (die nur Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke konsumieren) lag der MoE für alle Expositionsszenarien über 1.

Ferner schlussfolgerte die EFSA in Ihrer Bewertung, dass die eingereichten technischen Daten eine Anpassung der Spezifikation für Johannisbrotkernmehl (E 410) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 rechtfertigen, darunter eine Absenkung der Grenzwerte für Schwermetalle.

Mit Veröffentlichung der aktuellen EFSA-Bewertung ist die Re-Evaluierung von E 410 nun komplett abgeschlossen.

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