Novel Food
Im ständig wachsenden Bereich der neuartigen Lebensmittel sind wir stets auf dem neuesten Stand und beraten Sie vollumfassend. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Zutat als neuartig einzustufen ist und ob Sie überhaupt einen Zulassungsantrag stellen müssen? Dies ist die wichtigste Frage und damit der richtige Ansatz! Erst muss geklärt werden, ob rein rechtlich ein neuartiges Lebensmittel vorliegt oder nicht. Aber vermeiden Sie bitte die offiziellen Konsultationsverfahren und fragen in einem ersten Schritt uns.
Evaluierung – neuartig oder nicht?
In einem ersten Schritt muss geklärt werden, ob überhaupt ein neuartiges Lebensmittel nach VO 2015/2283 vorliegt und damit ein Antrag überhaupt notwendig ist. Zahlreiche Novel Food Anträge wurden bislang ohne jegliche Notwendigkeit gestellt. Dabei unterziehen wir die Einstufungskriterien und Fallgruppen neuartiger Lebensmittel nach VO 2015/2283 einem kritischen Blick – mit rechtlicher Unterstützung der Kanzlei meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Erst nach dieser grundlegenden Prüfung entscheiden wir gemeinsam, wie weiter zu verfahren ist.
Erstellung von Schubladengutachten im Falle einer Einstufung als nicht neuartig
Kommen wir im ersten Schritt zu dem Schluss, dass ein Antrag nicht notwendig ist, begründen wir unsere Einschätzung in einem rechtlich und wissenschaftlich fundierten Gutachten. Sollte die Verkehrsfähigkeit im Laufe der Vermarktung eventuell angezweifelt werden, können Sie eine Argumentation gegen die Einstufung als neuartiges Lebensmittel darlegen.
Einreichung eines Antrages (inkl. Dossierstellung)
Bei einer Einstufung als neuartiges Lebensmittel kümmern wir uns für Sie um die Erstellung eines Dossiers zur Einreichung bei der EU-Kommission und der EFSA. Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Planung und Registrierung von Studien bis zur Aufnahme in die Unionsliste.