Kosmetika

Kosmetika

Die meyer.science GmbH berät Sie zu allen Fragen rund um Kosmetika, angefangen bei der stofflichen Zusammensetzung, bis hin zu Kennzeichnung und Werbung. 

Wir überprüfen Ihre Rezepturen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der Verordnung 1223/2009, vor allem im Hinblick auf besonders regulierte Inhaltsstoffe wie z.B. Konservierungsstoffe, UV-Filter, Allergie auslösende Duftstoffe sowie zu den Anforderungen an Naturkosmetik. 

Bei der Kennzeichnung von Kosmetika unterstützen wir Sie von A (Allergene) bis W (Warnhinweise). Wir erarbeiten oder überprüfen Kennzeichnungsentwürfe und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter INCI-Bezeichnungen, um eine abgesicherte und zutreffende Kennzeichnung Ihres Produktes zu gewährleisten.

Bei der Entwicklung und/oder der Verwendung neuer Zutaten für kosmetische Mittel und beim Design neuer Produkte beraten wir Sie umfassend, insbesondere bei Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln oder der Frage der Neuartigkeit der Zutaten. Hier schützt eine sorgfältige naturwissenschaftliche Abklärung bereits im Vorfeld vor späteren Beanstandungen. Wir übernehmen für Sie ebenfalls die wissenschaftliche Recherche zu Inhaltsstoffen und die Bewertung vorliegender Studien zu diesen Stoffen.

Wir klären für Sie zudem im Rahmen einer Risikobewertung, ob Rücknahmen oder Rückrufe von Kosmetika aufgrund analysierter allergener Duftstoffe, mikrobiologischen Verunreinigungen oder Kontaminanten (wie z.B. Benzol oder polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) notwendig sind.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner meyer.­rechts­anwalts­gesell­schaft mbH und unserer eigenen Expertise können wir Sie in dem Bereich Kosmetika umfassend beraten.

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Die meyer.science GmbH berät Sie zu allen Fragen rund um Kosmetika, angefangen bei der stofflichen Zusammensetzung, bis hin zu Kennzeichnung und Werbung. 

Wir überprüfen Ihre Rezepturen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der Verordnung 1223/2009, vor allem im Hinblick auf besonders regulierte Inhaltsstoffe wie z.B. Konservierungsstoffe, UV-Filter, Allergie auslösende Duftstoffe sowie zu den Anforderungen an Naturkosmetik. 

Bei der Kennzeichnung von Kosmetika unterstützen wir Sie von A (Allergene) bis W (Warnhinweise). Wir erarbeiten oder überprüfen Kennzeichnungsentwürfe und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter INCI-Bezeichnungen, um eine abgesicherte und zutreffende Kennzeichnung Ihres Produktes zu gewährleisten.

Bei der Entwicklung und/oder der Verwendung neuer Zutaten für kosmetische Mittel und beim Design neuer Produkte beraten wir Sie umfassend, insbesondere bei Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln oder der Frage der Neuartigkeit der Zutaten. Hier schützt eine sorgfältige naturwissenschaftliche Abklärung bereits im Vorfeld vor späteren Beanstandungen. Wir übernehmen für Sie ebenfalls die wissenschaftliche Recherche zu Inhaltsstoffen und die Bewertung vorliegender Studien zu diesen Stoffen.

Wir klären für Sie zudem im Rahmen einer Risikobewertung, ob Rücknahmen oder Rückrufe von Kosmetika aufgrund analysierter allergener Duftstoffe, mikrobiologischen Verunreinigungen oder Kontaminanten (wie z.B. Benzol oder polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) notwendig sind.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner meyer.­rechts­anwalts­gesell­schaft mbH und unserer eigenen Expertise können wir Sie in dem Bereich Kosmetika umfassend beraten.

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