Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

In Bezug auf die Antragstellung zu Ausnahmen der Allergenkennzeichnung gemäß Verordnung 1169/2011 veröffentlichte die EFSA folgende aktualisierte Leitlinie:

  • Guidance on the preparation and presentation of applications for exemption from mandatory labelling of food allergens and/or products thereof pursuant to Article 21 (2) of Regulation (EU) No 1169/2011 (EFSA Journal 2021; 19(3):6543

 

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

In Bezug auf die Antragstellung zu Ausnahmen der Allergenkennzeichnung gemäß Verordnung 1169/2011 veröffentlichte die EFSA folgende aktualisierte Leitlinie:

  • Guidance on the preparation and presentation of applications for exemption from mandatory labelling of food allergens and/or products thereof pursuant to Article 21 (2) of Regulation (EU) No 1169/2011 (EFSA Journal 2021; 19(3):6543

 

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