Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/22.

Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

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