Nach jahrelangen Diskussionen auf europäischer Ebene bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken durch eine Nickel-Exposition verabschiedeten die EU Kommission und die Mitgliedstaaten Ende Februar 2024 im Ständigen Ausschuss Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmittelkategorien zur Implementierung in die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist etwa im 4. Quartal 2024 zu rechnen.

Bereits im März beziehungsweise April 2024 wurde eine Monitoring-Empfehlung (EG) 2024/907 veröffentlicht sowie auch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1045 hinsichtlich der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die Kontrolle des Nickelgehalts in Lebensmitteln.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/2024.

Nach jahrelangen Diskussionen auf europäischer Ebene bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken durch eine Nickel-Exposition verabschiedeten die EU Kommission und die Mitgliedstaaten Ende Februar 2024 im Ständigen Ausschuss Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmittelkategorien zur Implementierung in die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist etwa im 4. Quartal 2024 zu rechnen.

Bereits im März beziehungsweise April 2024 wurde eine Monitoring-Empfehlung (EG) 2024/907 veröffentlicht sowie auch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1045 hinsichtlich der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die Kontrolle des Nickelgehalts in Lebensmitteln.

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