Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 06/19.

Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 06/19.

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