Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 06/19.

Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 06/19.

meyer.science GmbH

Top
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.