Die EU Kommission lässt im Februar und März 2023 folgende weitere neuartige Lebensmittel als traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland, zu:

  • getrocknete Nüsse von Canarium ovatum Engl., gemeinhin als Pilinüsse bekannt und
  • getrocknete Nüsse von Canarium indicum L., auch Kanarinüsse genannt

Die Zulassungen erfolgen auf Basis von zwei Berichten der Europäischen Sicherheitsbehörde (EFSA), in welchen die EFSA zu dem Schluss kam, dass die verfügbaren Daten zur Zusammensetzung und zur Geschichte der beantragten Verwendung dieser Lebensmittel auf den Philippinen (Pilinüsse) bzw. auf den „Gewürzinseln“ in Indonesien (Kanarinüsse) keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit geben (EFSA Supporting publication 2022:EN-7314; EFSA Supporting publication 2022:EN-7640).

Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die diese Nüsse enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass die Nüsse bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Kaschu- und Walnüsse (im Fall von Pilinüssen) bzw. gegen Haselnüsse, Kaschunüsse und Pistazien (bei Kanarinüssen) allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können.

Weitere Details, wie die genaue Bezeichnung und die Spezifikationen, finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/267 (Canarium ovatum) bzw. in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/667 (Canarium indicum).

Die EU Kommission lässt im Februar und März 2023 folgende weitere neuartige Lebensmittel als traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland, zu:

  • getrocknete Nüsse von Canarium ovatum Engl., gemeinhin als Pilinüsse bekannt und
  • getrocknete Nüsse von Canarium indicum L., auch Kanarinüsse genannt

Die Zulassungen erfolgen auf Basis von zwei Berichten der Europäischen Sicherheitsbehörde (EFSA), in welchen die EFSA zu dem Schluss kam, dass die verfügbaren Daten zur Zusammensetzung und zur Geschichte der beantragten Verwendung dieser Lebensmittel auf den Philippinen (Pilinüsse) bzw. auf den „Gewürzinseln“ in Indonesien (Kanarinüsse) keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit geben (EFSA Supporting publication 2022:EN-7314; EFSA Supporting publication 2022:EN-7640).

Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die diese Nüsse enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass die Nüsse bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Kaschu- und Walnüsse (im Fall von Pilinüssen) bzw. gegen Haselnüsse, Kaschunüsse und Pistazien (bei Kanarinüssen) allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können.

Weitere Details, wie die genaue Bezeichnung und die Spezifikationen, finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/267 (Canarium ovatum) bzw. in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/667 (Canarium indicum).

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