Mit der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel erstmalig eingeführt wurde die Fallgruppe der Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden (Art. 3 Abs. 2 a) vi)).

Im Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung von Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten als neuartiges Lebensmittel. Trotz der festgestellten Unterschiede in der Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels und dem Ursprungsprodukt Apfel bewertete die EFSA die beantrage Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten unter dem vorgeschlagenen Verwendungszweck in Nahrungsergänzungsmitteln als sicher.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/24.

 

Mit der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel erstmalig eingeführt wurde die Fallgruppe der Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden (Art. 3 Abs. 2 a) vi)).

Im Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung von Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten als neuartiges Lebensmittel. Trotz der festgestellten Unterschiede in der Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels und dem Ursprungsprodukt Apfel bewertete die EFSA die beantrage Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten unter dem vorgeschlagenen Verwendungszweck in Nahrungsergänzungsmitteln als sicher.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/24.

 

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