Der Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wurde von den Kommissionsdienststellen erstellt, nach Konsultation der Sachverständigen der Mitgliedstaaten für Lebensmittelzusatzstoffe und den relevanten Interessengruppen. Die EU Kommission veröffentlichte im Juli 2024 die nun 7. überarbeitete Version des Leitfadens auf ihrer Homepage.

Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich, kann jedoch sowohl für Kontrollbehörden als auch die Lebensmittelindustrie nützlich sein, um die korrekte Einordnung von hoch verarbeiteten Produkten innerhalb der 18 gelisteten Lebensmittelkategorien im Rahmen der Lebensmittelzusatzstoff-VO 1333/2008 vorzunehmen.

 

 

Der Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wurde von den Kommissionsdienststellen erstellt, nach Konsultation der Sachverständigen der Mitgliedstaaten für Lebensmittelzusatzstoffe und den relevanten Interessengruppen. Die EU Kommission veröffentlichte im Juli 2024 die nun 7. überarbeitete Version des Leitfadens auf ihrer Homepage.

Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich, kann jedoch sowohl für Kontrollbehörden als auch die Lebensmittelindustrie nützlich sein, um die korrekte Einordnung von hoch verarbeiteten Produkten innerhalb der 18 gelisteten Lebensmittelkategorien im Rahmen der Lebensmittelzusatzstoff-VO 1333/2008 vorzunehmen.

 

 

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