Für Perchlorat werden in Kürze gesetzliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 implementiert.
Diese Festsetzung von Höchstgehalten ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion auf europäischer Ebene bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken.
Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 11/19.