News: Lebensmittelkontaktmaterialien
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 sind Konformitätserklärungen für bestimmte Lebensmittelbedarfsgegenstände, u.a. für solche aus Kunststoff und Keramik, zwingend erforderlich.
Das BfR hat bewertet, ob die Bioverfügbarkeitswerte der alten oder neuen Spielzeugrichtlinie ein höheres Schutzniveau bieten. Dazu hat das BfR verglichen, ob die in der neuen Spielzeugrichtlinie RL 2009/48/EG estgelegten Migrationsgrenzwerte höhere Bioverfügbarkeiten erlauben als die alte Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG.


