Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Basis für diese Entscheidung lieferte die im Januar 2021 von der EFSA veröffentlichte Bewertung bzgl. der Sicherheit dieser essbaren Insektenart (EFSA Journal 2021;19(1):6343). Die EFSA kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass der gelbe Mehlwurm (lat.: Tenebrio molitor) unter den vom Antragsteller vorgeschlagenen Verwendungszwecken und Verwendungsmengen für die Allgemeinbevölkerung sicher sei.

Lediglich bei empfindlichen Personen könne der Verzehr des gelben Mehlwurms gemäß EFSA ggf. zu allergischen Reaktionen führen. Bei der Zulassung dieses neuartigen Lebensmittels werden daher gemäß EU-Kommission spezifische Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Allergenität festgelegt.

Derzeit liegen mehr als ein Dutzend weitere Novel Food Anträge für Insekten vor, die einer Sicherheitsbewertung durch die EFSA unterzogen werden. Dabei werden folgende Insektenarten bewertet:

  • Locusta Migratoria
  • Acheta domesticus
  • Alphitobius diaperinus
  • Tenebrio molitor
  • Apis mellifera
  • Gryllodes sigillatus
  • Hermetia illucens

Gegenwärtig stellen Insekten als Lebensmittel einen sehr kleinen Nischenmarkt in der EU dar. Mit der Bewertung weiterer Novel Food Anträge durch die EFSA und der damit verbundenen geprüften Sicherheit betreffender Insekten ist davon auszugehen, dass sich der Markt für diese Produktsparte in den kommenden Jahren vergrößern wird.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Basis für diese Entscheidung lieferte die im Januar 2021 von der EFSA veröffentlichte Bewertung bzgl. der Sicherheit dieser essbaren Insektenart (EFSA Journal 2021;19(1):6343). Die EFSA kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass der gelbe Mehlwurm (lat.: Tenebrio molitor) unter den vom Antragsteller vorgeschlagenen Verwendungszwecken und Verwendungsmengen für die Allgemeinbevölkerung sicher sei.

Lediglich bei empfindlichen Personen könne der Verzehr des gelben Mehlwurms gemäß EFSA ggf. zu allergischen Reaktionen führen. Bei der Zulassung dieses neuartigen Lebensmittels werden daher gemäß EU-Kommission spezifische Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich der Allergenität festgelegt.

Derzeit liegen mehr als ein Dutzend weitere Novel Food Anträge für Insekten vor, die einer Sicherheitsbewertung durch die EFSA unterzogen werden. Dabei werden folgende Insektenarten bewertet:

  • Locusta Migratoria
  • Acheta domesticus
  • Alphitobius diaperinus
  • Tenebrio molitor
  • Apis mellifera
  • Gryllodes sigillatus
  • Hermetia illucens

Gegenwärtig stellen Insekten als Lebensmittel einen sehr kleinen Nischenmarkt in der EU dar. Mit der Bewertung weiterer Novel Food Anträge durch die EFSA und der damit verbundenen geprüften Sicherheit betreffender Insekten ist davon auszugehen, dass sich der Markt für diese Produktsparte in den kommenden Jahren vergrößern wird.

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