Am 5. Dezember 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das niederländische Unternehmen Fair Insects BV, das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Die Wanderheuschrecke ist damit, nach dem gelben Mehlwurm, die zweite Insektenart, die in Europa als Novel Food zugelassen ist. Gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Wanderheuschrecken dürfen als solche, sowie in folgenden Lebensmittelkategorien vermarktet werden:

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das spanische Unternehmen Medicinal Gardens S.L., das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) drei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von Calciumfructoborat, Wanderheuschrecken und Calcidiol als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von 3-Fucosyllactose und getrockneten „Wunderbeeren“ als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 209 vom 02.07.2020 wurden folgende Durch­führungs­rechts­akte zu Novel Food ver­öffent­licht:

 

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im August 2019 folgende Neuigkeiten:

Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im März 2019 folgende Neuigkeiten:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das niederländische Unternehmen Fair Insects BV, das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Die Wanderheuschrecke ist damit, nach dem gelben Mehlwurm, die zweite Insektenart, die in Europa als Novel Food zugelassen ist. Gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Wanderheuschrecken dürfen als solche, sowie in folgenden Lebensmittelkategorien vermarktet werden:

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das spanische Unternehmen Medicinal Gardens S.L., das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) drei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von Calciumfructoborat, Wanderheuschrecken und Calcidiol als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von 3-Fucosyllactose und getrockneten „Wunderbeeren“ als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 209 vom 02.07.2020 wurden folgende Durch­führungs­rechts­akte zu Novel Food ver­öffent­licht:

 

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im August 2019 folgende Neuigkeiten:

Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im März 2019 folgende Neuigkeiten:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

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