EFSA Journal 2021
Auf Antrag veröffentlichte die EFSA eine begründete Stellungnahme zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte (maximum residue limit, MRL) für Acetamiprid. Die betroffenen Erzeugnisse, mit den alten und neuen Rückstandswerten in mg/kg, sind:

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.

Mit der Anfang Juni im Amtsblatt publizierten Verordnung (EU) Nr. 2020/749 (pdfABl. L 178 vom 8.6.2020, S. 7–20) wird die Pestizid-Verordnung Nr. 396/2005 geändert und vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Chlorat in und auf bestimmten Erzeugnissen festgelegt.

Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in der Verordnung 396/2005 (SANTE/10684/2015 Rev. 8) wurde angenommen in der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 17./18. Februar 2020. Die darin definierten temporären Rückstandshöchstgehalte sollen nach 5 Jahren überprüft werden.

Für Chlorat ist zukünftig mit einer Festsetzung vorläufiger spezifischer Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien zu rechnen, geregelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

Nährstoffquellen - EFSA publiziert überarbeitete Leitlinie

Für die Bewältigung potenzieller Lebensmittelkrisen ist eine wissenschaftliche Risikobewertung gemäß Art. 6 BasisVO 178/2002 unabdingbar. Hier geht es um die Klärung der Frage, inwieweit gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, abgeleitet und daraus effektive Maßnahmen getroffen werden können.

Um eine harmonisierte Anwendung der Expositionsschätzung gemäß des Entwurfs des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Bewertung des Risikos durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nicht-beruflichen Anwendungen zu erleichtern, hat das BfR ein Excel-basiertes Rechenprogramm entwickelt.

Eine längerfristige Exposition gegenüber Chlorat in Lebensmitteln, insbesondere im Trinkwasser, ist potenziell bedenklich für die Gesundheit von Kindern, vor allem jenen mit leichtem oder moderatem Jodmangel. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Gesamtaufnahme eines einzigen Tages – selbst im Bereich der höchsten geschätzten Aufnahmemengen – das empfohlene Sicherheitsniveau für Verbraucher aller Altersgruppen überschreitet.

Streichung von Substanzen aus diversen BfR-Empfehlungen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 vom 16.10.2014 wurden für die quaternären Ammoniumverbindungen (QAV) Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid  (BAC) neue Rückstandshöchstgehalte von je 0,1 mg/kg für alle Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen.

EFSA Journal 2021
Auf Antrag veröffentlichte die EFSA eine begründete Stellungnahme zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte (maximum residue limit, MRL) für Acetamiprid. Die betroffenen Erzeugnisse, mit den alten und neuen Rückstandswerten in mg/kg, sind:

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.

Mit der Anfang Juni im Amtsblatt publizierten Verordnung (EU) Nr. 2020/749 (pdfABl. L 178 vom 8.6.2020, S. 7–20) wird die Pestizid-Verordnung Nr. 396/2005 geändert und vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Chlorat in und auf bestimmten Erzeugnissen festgelegt.

Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in der Verordnung 396/2005 (SANTE/10684/2015 Rev. 8) wurde angenommen in der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 17./18. Februar 2020. Die darin definierten temporären Rückstandshöchstgehalte sollen nach 5 Jahren überprüft werden.

Für Chlorat ist zukünftig mit einer Festsetzung vorläufiger spezifischer Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien zu rechnen, geregelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

Nährstoffquellen - EFSA publiziert überarbeitete Leitlinie

Für die Bewältigung potenzieller Lebensmittelkrisen ist eine wissenschaftliche Risikobewertung gemäß Art. 6 BasisVO 178/2002 unabdingbar. Hier geht es um die Klärung der Frage, inwieweit gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, abgeleitet und daraus effektive Maßnahmen getroffen werden können.

Um eine harmonisierte Anwendung der Expositionsschätzung gemäß des Entwurfs des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Bewertung des Risikos durch den Übergang von Biozid-Wirkstoffen auf Lebensmittel aus nicht-beruflichen Anwendungen zu erleichtern, hat das BfR ein Excel-basiertes Rechenprogramm entwickelt.

Eine längerfristige Exposition gegenüber Chlorat in Lebensmitteln, insbesondere im Trinkwasser, ist potenziell bedenklich für die Gesundheit von Kindern, vor allem jenen mit leichtem oder moderatem Jodmangel. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Gesamtaufnahme eines einzigen Tages – selbst im Bereich der höchsten geschätzten Aufnahmemengen – das empfohlene Sicherheitsniveau für Verbraucher aller Altersgruppen überschreitet.

Streichung von Substanzen aus diversen BfR-Empfehlungen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 vom 16.10.2014 wurden für die quaternären Ammoniumverbindungen (QAV) Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid  (BAC) neue Rückstandshöchstgehalte von je 0,1 mg/kg für alle Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen.

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