Sachverständige der EFSA empfehlen die Weiterentwicklung der Sicherheitsbewertung von in Lebensmittel­kontaktmaterialien verwendeten Stoffen, einschließlich der Einführung eines umfassenderen Ansatzes zur Abschätzung der Verbraucherexposition,

Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel­informationsverordnung (LMIV; Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) europaweit.

Vom 12. bis 14. November kommen wissenschaftliche Sachverständige aus den Mitgliedstaaten in Parma zur ersten Sitzung des EFSA-Netzwerks für Lebensmittelzutaten und -verpackungen zusammen.

Lebensmittel­kontaktmaterialien werden häufig zu Informations-, Werbe- und Dekorationszwecken bedruckt. Klebeetiketten auf Lebensmittel­verpackungen enthalten meist Photoinitiatoren, die zur Farbstoffhärtung beim UV-Druckverfahren eingesetzt werden.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 sind Konformitätserklärungen für bestimmte Lebensmittelbedarfsgegenstände, u.a. für solche aus Kunststoff und Keramik, zwingend erforderlich.

Das BfR hat bewertet, ob die Bioverfügbarkeitswerte der alten oder neuen Spielzeugrichtlinie ein höheres Schutzniveau bieten. Dazu hat das BfR verglichen, ob die in der neuen Spielzeugrichtlinie RL 2009/48/EG estgelegten Migrationsgrenzwerte höhere Bioverfügbarkeiten erlauben als die alte Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG.

Sachverständige der EFSA empfehlen die Weiterentwicklung der Sicherheitsbewertung von in Lebensmittel­kontaktmaterialien verwendeten Stoffen, einschließlich der Einführung eines umfassenderen Ansatzes zur Abschätzung der Verbraucherexposition,

Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel­informationsverordnung (LMIV; Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) europaweit.

Vom 12. bis 14. November kommen wissenschaftliche Sachverständige aus den Mitgliedstaaten in Parma zur ersten Sitzung des EFSA-Netzwerks für Lebensmittelzutaten und -verpackungen zusammen.

Lebensmittel­kontaktmaterialien werden häufig zu Informations-, Werbe- und Dekorationszwecken bedruckt. Klebeetiketten auf Lebensmittel­verpackungen enthalten meist Photoinitiatoren, die zur Farbstoffhärtung beim UV-Druckverfahren eingesetzt werden.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 sind Konformitätserklärungen für bestimmte Lebensmittelbedarfsgegenstände, u.a. für solche aus Kunststoff und Keramik, zwingend erforderlich.

Das BfR hat bewertet, ob die Bioverfügbarkeitswerte der alten oder neuen Spielzeugrichtlinie ein höheres Schutzniveau bieten. Dazu hat das BfR verglichen, ob die in der neuen Spielzeugrichtlinie RL 2009/48/EG estgelegten Migrationsgrenzwerte höhere Bioverfügbarkeiten erlauben als die alte Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG.

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