News: Kontaminanten
Im Zuge der geplanten Implementierung von Höchstgehalten für Mutterkornalkaloide in die KontaminantenVO 1881/2006, veröffentlichte die EFSA im Mai 2017 eine aktualisierte Expositionsabschätzung auf Basis erhobener Daten im Rahmen des Monitorings der EU-Kommission.
Letzte Woche veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den External Report zu der in Auftrag gegebenen Studie „Bioaccumulation and toxicity of mineral oil hydrocarbons in rats - specificity of different subclasses of a broad mixturerelevant for human dietary exposures“ (EFSA Supporting publication 2017:EN-1090).
Bereits im Jahr 2012 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten (EFSA Journal 2016; 10(6):2704) zur lebensmittelbedingten Exposition des Menschen gegenüber einer heterogenen Gruppe von Gemischen, die als ‚Mineralöl-Kohlenwasserstoffe‘ (MKW) bezeichnet werden.
Die EFSA hat in ihrem wissenschaftlichen Gutachten Änderungen der Höchstgehalte von Kupfer in Futtermitteln für einige Tiergruppen vorgeschlagen. Sie empfiehlt eine Verringerung des Kupferhöchstgehalts im Futter für Ferkel, Rinder und Milchkühe sowie eine Erhöhung in Futtermitteln für Ziegen. Die vorgeschlagenen Konzentrationen würden zu einer Reduktion der in die Umwelt freigesetzten Mengen an Kupfer führen, was eine mögliche Rolle bei der Verringerung von Antibiotikaresistenzen spielen könnte.
Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen ist am 11./12. April 2016 ein Konsens zur Identifizierung endokriner Disruptoren erarbeitet worden. An dem Treffen nahmen 23 international renommierte Wissenschaftler/innen sowie vier Beobachter/innen der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) teil.
Neue europäische Verordnung zur Festsetzung von Höchstgehalten für Arsen in Reis und Reisprodukten erlassen.
Mehr als die Hälfte der Registrierungsdossiers erfüllt mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen nicht.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) äußerte sich nun in einer Mitteilung zur Einschätzung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von Januar 2015 zu Bisphenol A (BPA).
Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition
In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die EFSA zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher).
Die EFSA verlängert die Frist für den Abschluss ihrer vollständigen Risikobewertung von Bisphenol A (BPA) bis Ende 2014.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten aktualisiert.
Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind krebserzeugend. PaA können z.B. als Verunreinigung in Farbpigmenten vorkommen. In bunt bedruckten Papierservietten und Bäckertüten und auch anderen bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen können sie ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie auf Lebensmittel übergehen.