Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

Diese Implementierung von Höchstgehalten ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion auf europäischer Ebene bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken von Pyrrolizidinalkaloiden.

Den gesamten Artikel gibt es in der DLR 09/20.

Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

Diese Implementierung von Höchstgehalten ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion auf europäischer Ebene bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken von Pyrrolizidinalkaloiden.

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