Die EFSA hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel überarbeitet.

Neben der Überarbeitung der allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien – die für sämtliche gesundheitsbezogenen Angaben gelten – hat die Behörde auch ihre spezifischen Leitlinien für Angaben in Bezug auf das Immunsystem und den Magen-Darm-Trakt aktualisiert.

Das Gremium der EFSA für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien beschloss, die Leitlinien angesichts der Erfahrungen, die es in den vergangenen Jahren bei der Bewertung von nahezu 3.000 Angaben über „allgemeine Funktionen“ und mehr als 250 sonstigen Anträgen gewonnen hat, zu überarbeiten. Die aktualisierten Leitlinien sollen Antragstellern helfen, den von der EFSA verfolgten schrittweisen Ansatz besser zu verstehen, und ihnen die Entscheidung erleichtern, für welche Art von Angabe sie, ausgehend von den ihnen zur Verfügung stehenden Daten, einen Antrag auf Zulassung stellen möchten.

Die beiden Dokumente enthalten nun:

  • Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Schritte des Bewertungsprozesses – Beschreibung des Lebensmittels/Bestandteils, Beschreibung der behaupteten Wirkung, Ermittlung einschlägiger Studien am Menschen – einschließlich konkreter Beispiele aus früheren Bewertungen zur Veranschaulichung.
  • Eine eindeutige Abgrenzung der Grundsätze für die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben, die auf der Essenzialität von Nährstoffen beruhen, von jenen, die für sonstige Angaben Anwendung finden. Diese Unterscheidung hat Auswirkung auf die Definition der behaupteten Wirkung, die Begründung der Angabe und die Bedingungen für deren Verwendung.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem positiven Ergebnis bewertet wurden, um eine Vorstellung bezüglich der Anzahl, Art und Qualität von Studien zu geben, die u.U. für die Begründung einer Angabe erforderlich sein können.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem negativen Ergebnis bewertet wurden, um die Art der Mängel zu veranschaulichen, welche die Begründung bestimmter Angaben verhindern können.
  • Hinweise in Bezug auf die wichtigsten Schritte und wissenschaftlichen Aspekte, die Antragsteller bei der Erstellung eines Antrags berücksichtigen sollten.

Die EFSA hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel überarbeitet.

Neben der Überarbeitung der allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien – die für sämtliche gesundheitsbezogenen Angaben gelten – hat die Behörde auch ihre spezifischen Leitlinien für Angaben in Bezug auf das Immunsystem und den Magen-Darm-Trakt aktualisiert.

Das Gremium der EFSA für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien beschloss, die Leitlinien angesichts der Erfahrungen, die es in den vergangenen Jahren bei der Bewertung von nahezu 3.000 Angaben über „allgemeine Funktionen“ und mehr als 250 sonstigen Anträgen gewonnen hat, zu überarbeiten. Die aktualisierten Leitlinien sollen Antragstellern helfen, den von der EFSA verfolgten schrittweisen Ansatz besser zu verstehen, und ihnen die Entscheidung erleichtern, für welche Art von Angabe sie, ausgehend von den ihnen zur Verfügung stehenden Daten, einen Antrag auf Zulassung stellen möchten.

Die beiden Dokumente enthalten nun:

  • Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Schritte des Bewertungsprozesses – Beschreibung des Lebensmittels/Bestandteils, Beschreibung der behaupteten Wirkung, Ermittlung einschlägiger Studien am Menschen – einschließlich konkreter Beispiele aus früheren Bewertungen zur Veranschaulichung.
  • Eine eindeutige Abgrenzung der Grundsätze für die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben, die auf der Essenzialität von Nährstoffen beruhen, von jenen, die für sonstige Angaben Anwendung finden. Diese Unterscheidung hat Auswirkung auf die Definition der behaupteten Wirkung, die Begründung der Angabe und die Bedingungen für deren Verwendung.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem positiven Ergebnis bewertet wurden, um eine Vorstellung bezüglich der Anzahl, Art und Qualität von Studien zu geben, die u.U. für die Begründung einer Angabe erforderlich sein können.
  • Beispiele von Anträgen, die mit einem negativen Ergebnis bewertet wurden, um die Art der Mängel zu veranschaulichen, welche die Begründung bestimmter Angaben verhindern können.
  • Hinweise in Bezug auf die wichtigsten Schritte und wissenschaftlichen Aspekte, die Antragsteller bei der Erstellung eines Antrags berücksichtigen sollten.
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