Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von Coenzym Q10 dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

die tägliche Verzehrsmenge von 100 mg Coenzym Q10 bei einer Verzehrsempfehlung von einer Kapsel pro Tag nicht überschritten wird und die Kennzeichnung den Warnhinweis enthält, dass das Erzeugnis von Schwangeren, Stillenden und Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht verzehrt werden sollte.

Beitrag BVL

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von Coenzym Q10 dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

die tägliche Verzehrsmenge von 100 mg Coenzym Q10 bei einer Verzehrsempfehlung von einer Kapsel pro Tag nicht überschritten wird und die Kennzeichnung den Warnhinweis enthält, dass das Erzeugnis von Schwangeren, Stillenden und Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht verzehrt werden sollte.

Beitrag BVL

Top
We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.