(–)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG) enthaltende Grüntee-Extrakte sind seit Dezember 2022 im Anhang III der VO 1925/2006 gelistet. Hinsichtlich Hydroxyanthracen-Derivaten veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung neu eingereichter Daten im Oktober 2022. Für Berberin, Fenchel und Hydroxyzitronensäure eröffnete die EU-Kommission weitere Artikel-8-Verfahren.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/23.

Monacoline aus Rotschimmelreis wurden im Juni 2022 in die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen, eine Aufnahme von Grüntee-Katechinen soll im 4. Quartal 2022 folgen. Neu eingereichte Daten zu Hydroxyanthracen-Derivaten werden derzeit von der EFSA geprüft. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das weitere Vorgehen bezüglich möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee vorgesehen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 11/22.

Grüntee-Katechine sowie Monacoline aus Rotschimmelreis sollen in die VO 1925/2006 aufgenommen werden. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten derzeit die Mitgliedstaaten und EU-Kommission über das weitere Vorgehen bzgl. möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind vorgesehen für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 02/22.

Hydroxyanthracen-Derivate enthaltende botanische Arten wurden mit der VO 2021/468 in den Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ bzw. Teil C „Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen. Diese Aufnahme ist das Ergebnis der 2016 von der EU-Kommission gestarteten Artikel-8-Prozedur gemäß VO 1925/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 05/21.

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DRL 10/20.

Für Hydroxyanthracen-Derivat-haltige Lebensmittel ist mit einer Aufnahme in den Anhang III Teil A ("verbotene Stoffe") bzw. Teil C ("Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden") der VO 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu rechnen.

Jod zählt zu den essenziellen Spurenelementen und ist zur Regulation wichtiger Stoffwechselvorgänge notwendig. Jodmangel kann in schweren Fällen zu Fehlgeburten, Fehlbildungen sowie zu Störungen von Wachstum, Knochenreifung und Gehirnentwicklung des ungeborenen Kindes führen.

Im Rahmen der Bewertung eines Antrags für ein reguliertes Produkt kann die EFSA zusätzliche Informationen anfordern, um ihre Überprüfung abschließen zu können.

Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation über ihren Entwurf eines Wissenschaftlichen Gutachtens zur Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung gestartet.

Im Jahr 2000 wurde der Referenzwert (in Deutschland, Österreich und der Schweiz) für Folat auf 400 µg/Tag für Erwachsene festgesetzt.

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von Coenzym Q10 dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von L-Tryptophan dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

(–)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG) enthaltende Grüntee-Extrakte sind seit Dezember 2022 im Anhang III der VO 1925/2006 gelistet. Hinsichtlich Hydroxyanthracen-Derivaten veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung neu eingereichter Daten im Oktober 2022. Für Berberin, Fenchel und Hydroxyzitronensäure eröffnete die EU-Kommission weitere Artikel-8-Verfahren.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/23.

Monacoline aus Rotschimmelreis wurden im Juni 2022 in die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen, eine Aufnahme von Grüntee-Katechinen soll im 4. Quartal 2022 folgen. Neu eingereichte Daten zu Hydroxyanthracen-Derivaten werden derzeit von der EFSA geprüft. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das weitere Vorgehen bezüglich möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee vorgesehen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 11/22.

Grüntee-Katechine sowie Monacoline aus Rotschimmelreis sollen in die VO 1925/2006 aufgenommen werden. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten derzeit die Mitgliedstaaten und EU-Kommission über das weitere Vorgehen bzgl. möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind vorgesehen für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 02/22.

Hydroxyanthracen-Derivate enthaltende botanische Arten wurden mit der VO 2021/468 in den Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ bzw. Teil C „Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen. Diese Aufnahme ist das Ergebnis der 2016 von der EU-Kommission gestarteten Artikel-8-Prozedur gemäß VO 1925/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 05/21.

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DRL 10/20.

Für Hydroxyanthracen-Derivat-haltige Lebensmittel ist mit einer Aufnahme in den Anhang III Teil A ("verbotene Stoffe") bzw. Teil C ("Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden") der VO 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu rechnen.

Jod zählt zu den essenziellen Spurenelementen und ist zur Regulation wichtiger Stoffwechselvorgänge notwendig. Jodmangel kann in schweren Fällen zu Fehlgeburten, Fehlbildungen sowie zu Störungen von Wachstum, Knochenreifung und Gehirnentwicklung des ungeborenen Kindes führen.

Im Rahmen der Bewertung eines Antrags für ein reguliertes Produkt kann die EFSA zusätzliche Informationen anfordern, um ihre Überprüfung abschließen zu können.

Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation über ihren Entwurf eines Wissenschaftlichen Gutachtens zur Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung gestartet.

Im Jahr 2000 wurde der Referenzwert (in Deutschland, Österreich und der Schweiz) für Folat auf 400 µg/Tag für Erwachsene festgesetzt.

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von Coenzym Q10 dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von L-Tryptophan dürfen nach der Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern

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