Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind krebserzeugend. PaA können z.B. als Verunreinigung in Farbpigmenten vorkommen. In bunt bedruckten Papierservietten und Bäckertüten und auch anderen bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen können sie ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie auf Lebensmittel übergehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bewertet, ob die derzeit geltenden Grenzwerte für den Übergang dieser Substanzen auf Lebensmittel einen ausreichenden Schutz bieten.

Auf Grundlage seiner Modellrechnungen kommt das BfR zu dem Schluss, dass der Grenzwert für den Übergang von paA (in der Summe nicht nachweisbar bei einer Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm (mg) je Kilogramm (kg) Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz) für die als krebserzeugend eingestuften paA überprüft werden sollte. Verbraucher sollten so wenig wie möglich in Kontakt mit diesen Substanzen kommen. Aus Sicht des BfR sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten, d.h. ihr Vorkommen in Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln sollte so gering sein wie es technisch möglich ist. Ihr Übergang auf Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanzien sollte bei einer analytischen Nachweisgrenze von 0,002 Milligramm (mg) je Kilogramm (kg) Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz nicht nachweisbar sein. Das BfR empfiehlt, nur Farbpigmente zu verwenden, die keine krebserzeugende aromatische Aminkomponente enthalten.

Stellungnahme Nr. 021/2014 des BfR vom 24. Juli 2013

Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind krebserzeugend. PaA können z.B. als Verunreinigung in Farbpigmenten vorkommen. In bunt bedruckten Papierservietten und Bäckertüten und auch anderen bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen können sie ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie auf Lebensmittel übergehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bewertet, ob die derzeit geltenden Grenzwerte für den Übergang dieser Substanzen auf Lebensmittel einen ausreichenden Schutz bieten.

Auf Grundlage seiner Modellrechnungen kommt das BfR zu dem Schluss, dass der Grenzwert für den Übergang von paA (in der Summe nicht nachweisbar bei einer Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm (mg) je Kilogramm (kg) Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz) für die als krebserzeugend eingestuften paA überprüft werden sollte. Verbraucher sollten so wenig wie möglich in Kontakt mit diesen Substanzen kommen. Aus Sicht des BfR sollte für diese paA das ALARA-Prinzip gelten, d.h. ihr Vorkommen in Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln sollte so gering sein wie es technisch möglich ist. Ihr Übergang auf Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanzien sollte bei einer analytischen Nachweisgrenze von 0,002 Milligramm (mg) je Kilogramm (kg) Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz nicht nachweisbar sein. Das BfR empfiehlt, nur Farbpigmente zu verwenden, die keine krebserzeugende aromatische Aminkomponente enthalten.

Stellungnahme Nr. 021/2014 des BfR vom 24. Juli 2013

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