Mehr als die Hälfte der Registrierungsdossiers erfüllt mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen nicht.

Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sieht vor, dass Chemikalien in der Europäischen Union (EU) nur verwendet werden dürfen, wenn das von ihnen ausgehende Risiko angemessen beherrscht wird. Um dies zu gewährleisten, müssen von Herstellern und Importeuren alle Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit einem Registrierungsdossier angemeldet werden. Um zu untersuchen, ob die eingereichten Daten die Qualität haben, gefährliche Wirkungen eines Stoffes auf die Gesundheit und die Umwelt einschätzen zu können, hat das BfR im Jahr 2014 das Forschungsprojekt „REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH Registrierungen“ durchgeführt.

Das BfR stellte fest, dass 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht erfüllen, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen könnten Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden.

Aus Sicht des BfR sollten fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten ergänzt und die Qualität der Registrierungsdossiers verbessert werden.

Mehr als die Hälfte der Registrierungsdossiers erfüllt mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen nicht.

Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sieht vor, dass Chemikalien in der Europäischen Union (EU) nur verwendet werden dürfen, wenn das von ihnen ausgehende Risiko angemessen beherrscht wird. Um dies zu gewährleisten, müssen von Herstellern und Importeuren alle Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit einem Registrierungsdossier angemeldet werden. Um zu untersuchen, ob die eingereichten Daten die Qualität haben, gefährliche Wirkungen eines Stoffes auf die Gesundheit und die Umwelt einschätzen zu können, hat das BfR im Jahr 2014 das Forschungsprojekt „REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH Registrierungen“ durchgeführt.

Das BfR stellte fest, dass 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht erfüllen, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen könnten Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden.

Aus Sicht des BfR sollten fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten ergänzt und die Qualität der Registrierungsdossiers verbessert werden.

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