Rückstandshöchstgehalte (RHG) in Lebens- und Futtermitteln sollen verfahrensübergreifend koordiniert und festgelegt werden.

Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt, dass auf allen Stufen der Versorgungskette strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Risikobewertung und Risikomanagement sind zentrale Säulen dieses Prozesses.

Im Rahmen der toxikologischen Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Chemikalien werden diese unter anderem hinsichtlich möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Fortpflanzung und Entwicklung von Mensch und Tier bewertet.

Der Leitfaden zur Unsicherheitsanalyse in der Expositionsschätzung ist im BfR-Wissenschaftsheft neu erschienen

Die EuropäischeKommission beabsichtigt, für DDAC und BAC Rückstandshöchstgehalte (RHG) im Rahmen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen. Als Rückstandshöchstgehalt für DDAC und BAC wurde dabei von der EU-Kommission ein Gehalt von 0,1 mg/kg vorgeschlagen.

Rückstandshöchstgehalte (RHG) in Lebens- und Futtermitteln sollen verfahrensübergreifend koordiniert und festgelegt werden.

Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt, dass auf allen Stufen der Versorgungskette strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Risikobewertung und Risikomanagement sind zentrale Säulen dieses Prozesses.

Im Rahmen der toxikologischen Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Chemikalien werden diese unter anderem hinsichtlich möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Fortpflanzung und Entwicklung von Mensch und Tier bewertet.

Der Leitfaden zur Unsicherheitsanalyse in der Expositionsschätzung ist im BfR-Wissenschaftsheft neu erschienen

Die EuropäischeKommission beabsichtigt, für DDAC und BAC Rückstandshöchstgehalte (RHG) im Rahmen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen. Als Rückstandshöchstgehalt für DDAC und BAC wurde dabei von der EU-Kommission ein Gehalt von 0,1 mg/kg vorgeschlagen.

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