Themen:
- Riboflavin - EFSA veröffentlicht Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
- Tätowierungen - Migration und langfristige Ablagerung von Farbpigmenten in Lymphknoten
Derzeit bearbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Art. 8 Prozedur gemäß VO 1925/2006 drei Mandate im Auftrag der EU-Kommission.
Die EFSA hat die Sicherheit von Monacolin K bewertet, nachdem EU-Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieser Substanz äußerten.
Die EFSA hat die Sicherheit von Grüntee- Katechinen bewertet, nachdem Bedenken hinsichtlich ihrer möglichen schädlichen Wirkungen auf die Leber aufgekommen waren.
Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.